Fragen und Antworten zum Gemeindeentwicklungskonzept

Die meist gestellten Fragen zum Gemeindeentwicklungskonzept sind untenstehend zusammengefasst.

1.  
Worum geht es beim Gesamtentwicklungskonzept?

Die Gemeinde Wittenbach muss aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen den kommunalen Richtplan, den Zonenplan sowie das Baureglement total revidieren. Dies verlangt das kantonale Planungs- und Baugesetz PBG, das auf den 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt wurde. Die Überarbeitung hat innert einer Frist von 10 Jahren seit Inkrafttreten des PBG, also bis spätestens Ende 2027 zu erfolgen. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG des Kantons St. Gallen empfiehlt, eine Analyse und Strategie zu erarbeiten, bevor mit dem eigentlichen Ortsplanungsprozess gestartet wird. Als Basis für die Gesamtrevision der Ortsplanung soll mit einem Gemeindesentwicklungskonzept die langfristige gesamträumliche Entwicklung geplant und die strategischen Leitplanken gelegt werden. Die Politische Gemeinde erarbeitet nun eine entsprechende Strategie, die eine Gesamtsicht auf die Siedlung, Mobilität, Verkehr und weitere raumbeeinflussende Bereiche wie z.B. Energie und Klima oder Quartierentwicklungen legt. Dieses Gemeindeentwicklungskonzept dient als längerfristiges (Sicht 2035) Element, das die verschiedenen Planungen der Gemeinde fachübergreifend und die Planungen des Kantons und der Region miteinander verknüpft. Der Gemeinderat hat den Zuschlag für die Begleitung dieses Prozesses dem Büro KEEAS Raumkonzepte erteilt.

2.  
Was sind die Schwerpunkte des Gesamtentwicklungskonzeptes?
  • Vielfältiger Wohnraum
  • Prägende Frei- und Grünräume
  • Gute Erreichbarkeit
  • Arbeiten vor Ort
  • Gemeinsames Zentrum
  • Lebendige Quartiere und Nachbarschaften
3.  
Was ist die digitale E-Mitwirkung?

Damit die Bevölkerung auch unabhängig von den beiden öffentlichen Veranstaltungen ein Feedback geben kann, wird eine digitale Mitwirkungsmöglichkeit geschaffen. Damit soll die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung vergrössert werden.

Die zwei Informations- und Diskussionsveranstaltungen finden am 24. Sept., 18:00 - 19:30 Uhr resp. 25. Sept. 09:00 - 10:30 Uhr, jeweils in Aula OZ Grünau statt.

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